| Tätigkeitsbereich: |
| Aufgrund der Schwerpunkte der Kanzlei und bewussten Konzentration auf wenige Rechtsgebiete ist diese im wesentlichen im Zivilrecht tätig. Dort besonders in den Bereichen Vertragsrecht, Vollstreckungsrecht, allgemeines Schuldrecht und natürlich Insolvenzrecht. |
Es wird vor diesem Hintergrund
sowohl Schuldenregulierung (das Aushandeln von Vergleichen mit den Gläubigern sowie die rechtliche Überprüfung der angemeldeten Forderungen und von Vergleichsangeboten der Gläubiger) vorgenommen
als auch die Schuldenverwaltung (die Treuhänderische Auskehr von Mandantengeldern an die Gläubiger in Übereinstimmung mit bereits ausgehandelten Abzahlungsplänen). |
| Selbstverständlich stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, wenn die Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich ist. |
| Wir versuchen die Kostenbelastung des Mandanten so gering wie möglich zu halten. |
Hierzu wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, vorrangig versucht, über Beratungshilfe, oder - im Falle gerichtlicher Inanspruchnahme - über Prozesskostenhilfe abzurechnen.
Im Falle der Gewährung von Beratungshilfe hat der Mandant nur einen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro zu tragen. |